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Eingeschränkt auf:
  • Im Falle der Aufhebung der Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG ist die Feststellung, dass keine Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG gegeben sind, ebenfalls aufzuheben, weil sie verfrüht ergangen ist. Filter entfernen

2 Treffer in 2 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften


  • Gerichtsentscheidung

    VG Ansbach: Rückkehr einer Familie nach Griechenland

    Urteil vom 21.05.2021 – AN 17 K 18.50704

  • Gerichtsentscheidung

    VG Ansbach: Erniedrigende Behandlung von rückkehrenden anerkannten Schutzberechtigte nach Griechenland

    Urteil vom 05.05.2021 – AN 17 K 18.50658

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Schlagworte Schlagworte
  • anerkannt Schutzberechtigte
  • Anfechtungsklage
  • beachtlich
  • Bei Aufhebung der Abschiebungsandrohung im Falle einer Unzulässigkeitsentscheidung kann die Feststellung, dass nicht in den Herkunftsstaat des Ausländers abgeschoben werden kann, mangels verbleibendem sinnvollen Regelungsgehalt nicht isoliert bestehen bleiben.
  • Bett, Brot und Seife
  • Dublin-Staat
  • Durchentscheiden
  • erniedrigende und unmenschliche Behandlung
  • Funktionsstörungen im Asylsystem
  • Für eine Familie (Vater, erkrankte Mutter, drei minderjährige Kinder im Alter von einem, drei und fünf Jahren) ist nach derzeitigem Erkenntnisstand die beachtliche Wahrscheinlichkeit unmenschlicher Behandlung im Falle einer Rückkehr nach Griechenland als dort anerkannte Schutzberechtigte anzunehmen, soweit keine individuelle und konkrete Zusicherung Griechenlands vorliegt. Insbesondere besteht eine kritische Unterkunfts- und Versorgungssituation. Eine Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG ist in diesem Fall aufzuheben.
  • Für eine Familie (Vater, Mutter und sechs Kinder im Alter zwischen 9 Monaten und 13 Jahren) ist nach derzeitigem Erkenntnisstand die beachtliche Wahrscheinlichkeit unmenschlicher Behandlung im Falle einer Rückkehr nach Griechenland als dort anerkannte Schutzberechtigte anzunehmen, soweit keine individuelle und konkrete Zusicherung Griechenlands vorliegt. Insbesondere besteht eine kritische Unterkunfts- und Versorgungssituation. Eine Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG ist in diesem Fall aufzuheben.
  • Griechenland
  • konkrete Zusicherung Griechenlands
  • Pandemielage
  • Rückkehr nach Griechenland
  • Tarakhel-Entscheidung
  • Unzulässigkeitsentscheidung
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